Hier findet ihr eine kleine Auswahl an Texten, über die ihr unseren Verein und dessen Geschichte näher kennenlernen könnt.
Die Spielschar Waggum e.V. ist ein Musikverein.
Er wurde im Jahr 1961 von dem Grundschullehrer Gerhard Siefert gegründet. Aus ein paar Blockflötengruppen entstanden die ersten Gruppen der Spielschar Waggum. Mit der Zeit weiteten die Gruppen ihr Instrumentarium aus und schafften Percussion-Instrumente an. Historische Instrumente und selbst gebaute Instrumente erweiterten die Möglichkeiten. Es fanden erfolgreiche Austausche mit Musikgruppen aus Cachan (Frankreich) und Bath (England) statt, die zu langzeitigen Freundschaften und internationalem Austausch beitrugen. Weitere Ferienaufenthalte in Braunlage, Laar, Helmershausen u.v.a. Städten brachten der Spielschar Waggum e.V. auch innerhalb Deutschlands einen guten Ruf.
Nach und nach gab es in Waggum und Bevenrode feste musikalische Angebote im Jahreslauf, z.B. Mai- bzw. Muttertagskonzerte, Konzerte im Bevenroder Pfarrgarten, Sommerkonzerte, Herbstmusizieren, Ausgestalten von Seniorenfeiern und als Jahreshöhepunkt Advents- und Weihnachtsmusik in der Waggumer Kirche. Die Arbeit mit der Waggumer und auch der Bevenroder Gemeinde war und ist ein wichtiger Bestandteil der Spielschar Waggum e.V. Auch beim „Lebendigen Adventskalender“, den es seit 2007 in Waggum gibt, macht die Spielschar Waggum e.V. mit. Wir versuchen immer einen „Mitmachabend“ zu organisieren, bei dem die „Besucherkinder“ die Lieder auf Instrumenten begleiten dürfen.
Seit über 45 Jahren war das Krippenspiel fester Bestand der Waggumer Gemeinde am 4. Advent mit musikalischer Begleitung der Spielschar Waggum e.V.
Nach dem Tod Gerhard Sieferts 1999 und der Pensionierung seiner Frau aus dem Lehrberuf 2005 haben die verschiedenen Übungsleiter*innen der Spielschar Waggum e.V. diese Traditionen fortgeführt.
2002 wurde aus der Spielschar ein Verein. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten innerhalb der Spielschar Waggum e.V. zu musizieren.
Mit bereits vier Jahren besteht die Möglichkeit an der musikalischen Früherziehung teilzunehmen. Hier werden verschiedene Orff-Instrumente kennengelernt und einfache Musikstücke begleitet. Rhythmik und Melodik werden geschult. Notenlehre wird mit Farben und Glockenspielen im zweiten Jahr erteilt. Auch klassische Stücke, wie „Peter und der Wolf“, „Karneval der Tiere“ werden von den Kindern gehört und musikalisch, kindgerecht bearbeitet.
Außerdem gibt es Blockflötengruppen für Kinder ab sechs Jahren, Gitarrengruppen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ein Erwachsenenensemble und die Rentnerband der Spielschar Waggum e.V.
Die regelmäßige Wartung der Instrumente und die Neuanschaffung von Noten und Instrumenten sind sehr wichtig. Deshalb freuen wir uns besonders, dass wir mit Spenden bedacht werden. Allen Spender*innen danken wir für ihre freundliche Unterstützung!
verfasst von Miriam Büttner (2. Vorsitzende der Spielschar Waggum e.V.)
Noch etwas Geduld! Der Text erscheint bald :)
§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen "Musikschule Spielschar Waggum e.V.", nach der Eintragung in das Vereinsregister. Sitz des Vereins ist Braunschweig.
§2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die generationsübergreifende Belebung, Förderung und Unterstützung musikalischer Aktivitäten und Veranstaltungen im Nordosten Braunschweigs. dabei steht die Instrumentalarbeit im Vordergrund; es soll insbesondere Kindern und Jugendlichen eine musikalische Grundausbildung ermöglicht werden.
Die pädagogischen und künstlerischen Ansätze von dem Gründer der Spielschar Waggum, Gerhard Siefert, dienen dabei als Grundlage. Dazu zählen in erster Linie die Förderung eines freien und lustvollen Umgangs mit Musik bei großer Offenheit für verschiedene musikalische Stilrichtungen, aber auch ein größtmöglicher künstlerischer Anspruch.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgebundene Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen, bzw. Aufwandsentschädigungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4 Instrumente, Noten und sonstige Musikalien
Alle Instrumente und Noten die bis zum 25. Juli 1999 Inventar der damaligen Spielschar Waggum waren, sind Eigentum der Erbengemeinschaft nach Gerhard Siefert. Die Erbengemeinschaft stellt dem Verein für die Dauer seines Bestehens die in der Inventarliste aufgeführten Instrumente (siehe Anhang) und die Noten zur Verfügung. Dabei hält sie sich ein Zugriffsrecht vor. Alle Instrumente, Noten und sonstigen Musikalien, die zeitgleich oder später zum Zeitpunkt der Vereinsgründung angeschafft worden sind, sein Eigentum der "Musikschule Spielschar Waggum e.V.". Kosten für Reparaturen bzw. Ersatz von Instrumenten etc. trägt der Verein. Im Falle von Beschädigung tritt das persönliche Haftungsrecht des Verursachers in Kraft.
§5 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§6 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sein.
(2) Aktives musizierendes Mitglied kann jede natürliche Person werden. Minderjährige werden von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige musikalische Leitung. Gleichzeitig sind